Richtlinie für Rückerstattungen und Rückgaben

Dem Käufer steht gesetzlich ein Widerrufsrecht  gem. § 312g BGB zu wenn er Verbraucher ist, da es sich beim Kauf von Waren im Internet wie vorliegend um einen sog. Fernabsatzvertrag handelt. Zum Widerrufsrecht und seinen Folgen wird bei Abschluss der Bestellung noch eine gesonderte Widerrufsbelehrung erteilt und in Textform übermittelt.

Erlöschen des Widerrufsrechts
Bei Verträgen über digitale Inhalte/Güter, die nicht auf einem körperlichen Datenträger geliefert werden (wie z. B. Downloads) erlischt das Widerrufsrecht, sobald der Verkäufer mit der Ausführung des Vertrags begonnen hat, nachdem der Käufer ausdrücklich zugestimmt hat, dass der Verkäufer mit der Ausführung des Vertrags vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnt, und der Käufer seine Kenntnis davon bestätigt hat, dass er durch seine Zustimmung mit Beginn der Ausführung des Vertrags sein Widerrufsrecht verlierst. Die Zustimmung zum Beginn und Bestätigung der Kenntnisnahme durch den Käufer erfolgt am Ende des Bestellprozesses auf der Seite Zusammenfassung (Abfrage per Checkbox, Häkchen setzen) vor Absendung der Bestellung an den Verkäufer.

Bei Eintrittskarten für Veranstaltungen, liegt kein Fernabsatzvertrag gemäß § 312b BGB vor. Dies bedeutet, dass ein Widerrufs- und Rückgaberecht nicht besteht. Jede Bestellung von Eintrittskarten ist damit unmittelbar nach Bestätigung durch Mike Aßmann „Motivationstrainings“ oder namens des jeweiligen Veranstalters bindend und verpflichtet zur Abnahme und Bezahlung der bestellten Karten. Eine Rückerstattung aufgrund von Stornierung oder Nichtinanspruchnahme des Veranstaltungsplatzes ist ausgeschlossen. Trainingstermine können jedoch kostenfrei verschoben werden, wenn vorab die Trainingsgebühr überwiesen wurde. Trainingsplätze sind jedoch übertragbar. Der Kunde kann jederzeit Ersatzteilnehmer benennen.

Da auch bei Alternativanfragen die von Ihnen gebuchten Schulungstermine für Sie fest reserviert sind, wird vereinbart, dass bei Absagen oder Terminverschiebungen durch den Auftraggeber, gleich aus welchem Grund, bis zwei Monate vor dem vereinbarten Schulungstermin 25 Prozent des vereinbarten Honorars zu zahlen sind. Bei späteren Absagen sind 50 Prozent des gesamten Honorarpreises fällig. Absagen haben schriftlich zu erfolgen!Empfehlung: Seminarrücktrittsversicherung (z.B. www.erv.de).

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